DER SPEZIALIST FÜR
INSELHÜPFEN IN GRIECHENLAND & KROATIEN!

Der Spezialist für Inselhüpfen in Griechenland und Kroatien!

Meersicht ist ein Reiseveranstalter mit jahrzehntelanger Erfahrung. Mein Team und ich bereisen Griechenland und Kroatien seit Jahren und ich darf behaupten, dass wir beide Länder bestens kennen.
1995 habe ich Unique Travel gegründet, welcher jahrelang der grösste spezialisierte Reiseveranstalter der Schweiz für die östliche Adria war. 2008 kaufte Kuoni Reisen den Kroatien-Spezialisten und wurde 2014 in adria365 umbenannt. Per Ende November 2016 hat Kuoni Reisen den Kroatien-Spezialisten geschlossen und aus diesem Grund ist Meersicht entstanden. Die Corona-Pandemie hat mich zudem bewogen, ein neues Programm zu kreieren. Eine Reiseart, welche ich liebe und lebe – Islandhopping individuell oder mit kleinen Boutique-Kreuzfahrtschiffen. Es gibt auf dieser Welt so viel zu entdecken und diesen Entdeckerdrang verspüre ich ausgeprägt! Reisen bildet, fördert die Toleranz, bringt neue Freundschaften und schafft unvergessliche Erinnerungen und dies speziell bei beim Reisen von Insel zu Insel.

Unser vollständiges Programm für Südosteuropa finden Sie auf www.meersicht.ch

Der Spezialist für Kroatien

Als ich 1997 den ersten Kroatien-Katalog produzierte, bekam ich viele fragende Blicke, wieso Kroatien? 25 Jahre später fragt sich dies niemand mehr. Kroatien ist im Trend und gehört zu den beliebtesten Destinationen der Schweizer. Wir kennen praktisch jedes Hotel an der Küste und auf den Inseln, wissen welche Insel was zu bieten hat, kennen die Nationalparks und beraten Sie gerne, wo es sich lohnt zu übernachten!  Wir haben 26 Jahre Erfahrung mit Kroatien!

Ihr Spezialist für Griechenland

Ich liebe die Küche, die malerischen Landschaften, die traumhaften Naturschönheiten, die Kultur und das türkisblaue Meer. Ich liebe den Geruch des Mittelmeeres, der Kräuter und des grillierten Fisches! Ich liebe die Wärme der Sonne auf meiner Haut und den Sand zwischen meinen Zehen. Kurz gesagt, ich bin verliebt in Griechenland!

Nach meinen sicherlich über 30 Griechenland-Reisen gehört das Mittelmeerland im Süden Europas definitiv zu meinen liebsten Reiseländern dieser Welt. Auch im letzten Jahr war ich wieder 4 Wochen unterwegs in Griechenland und habe neue Routen erkundet, neue Regionen und Inseln kennengelernt und neue Freundschaften geschlossen.

Wir verkaufen, wenn immer möglich nachhaltige und verantwortungsbewusste Reisen. Eine Art des Reisens, die sich vom Massentourismus abhebt und sich an Menschen richtet, die ursprüngliche Lebens- und Kulturerfahrungen suchen. Es geht darum, die lokale Kultur zu respektieren, zu unterstützen und kennenzulernen, wie es beim Massentourismus nicht möglich ist, und gleichzeitig die Umwelt zu schützen. Wir arbeiten mehrheitlich mit kleinen, familiengeführten Hotels resp. mit kleinen Boutique-Hotels zusammen, bei welchen die Wertschöpfung und das Geld bei den Familien und der lokalen Gemeinschaft bleibt. Leider gelingt uns dies nicht immer! Auch wir arbeiten mit grösseren Hotels bzw. Hotelketten zusammen, da wir noch nicht genügend kleine Hotels und Pensionen gefunden haben, welche unseren hohen Qualitätsansprüchen genügen.

Bei der Nachhaltigkeit und Umwelt muss in Griechenland noch einiges gemacht und investiert werden. Sehr oft kann von Nachhaltigkeit und Umweltschutz nicht die Rede sein; Abfalltrennung, Kläranlagen und erneuerbare Energien sind vielerorts eher Fremdwörter. Auch wenn in vielen Teilen Griechenlands noch vieles getan werden muss, gibt es dennoch bereits einige Inseln und Orte, die schon seit Jahrzehnten etwas unternehmen und versuchen, einen nachhaltigen Tourismus zu ermöglichen. Ein gutes Beispiel dafür ist die Insel Kreta. Da der Tourismus für Griechenland ein wichtiger Wirtschaftszweig ist und jährlich ca. 10 % zur jährlichen Wirtschaftsleistung des Landes beiträgt, benötigt es den Tourismus, aber wenn immer möglich den sanften Tourismus!

Tauchen Sie ein und planen Sie in aller Ruhe Ihre wichtigsten Tage des Jahres. Lassen Sie sich beraten, persönlich vom ortskundigen und kompetenten Meersicht-Team oder in Ihrem Reisebüro.

Mit unserem Wissen und Insider-Tipps garantieren wir Ihnen unvergessliche Ferien!

Herzlich
Marco Wipfli
Geschäftsführer

Wir Meersicht-Mitarbeiter sind begeisterte Südosteuropa-Fans, die immer wieder die Länder der östlichen Adria, am Ionischen Meer und in der Ägäis bereisen und unsere Erfahrungen mit Freude weitergeben.

Gerne nehmen wir uns die Zeit Ihre Traumreise mit Ihnen zu planen und zu besprechen.

Vereinbaren Sie mit uns Ihren individuellen Beratungstermin unter 044 545 55 55 oder info@meersicht.ch

Wir freuen uns auf Sie!

 

Momentan haben wir keine offenen Stellen.

  1. (Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die in diesem Katalog resp. auf www.meersicht.ch, www.autorundreisen.ch oder www.inselhuepfen.ch publizierte Reise oder die einzeln zusammengestellten Leistungen gemäss diesem Katalog resp. gemäss auf www.meersicht.ch und www.autorundreisen.ch und www.inselhuepfen.ch gebuchten Leistungen. Die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen und die nützlichen Reiseinformationen von A-Z sind unabdingbare Vertragsbestandteile. Wir verpflichten uns, Ihre Reise gemäss den Daten und Beschreibungen aus unserem Prospekt resp. von unseren Webseiten von Anfang bis Ende zu organisieren, Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und alle anderen Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit dem von Ihnen gewählten Reisearrangement anbieten. Bitte beachten Sie, dass unsere Leistungen erst ab dem Flughafen/Busbahnhof in der Schweiz resp. bei Schiffsreisen ab Einschiffungshafen gelten. Das rechtzeitige Eintreffen liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.

Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln das Verhältnis zwischen Ihnen und der Meersicht GmbH, wenn Sie direkt mit der Meersicht GmbH einen Vertrag abschliessen. Ihre Buchungsstelle tritt nur dann rechtsgültig als Stellvertreterin von der Meersicht GmbH auf, wenn dies im Vertrag der Reisebestätigung/Rechnung ausdrücklich mitgeteilt wird. Andernfalls ist die Buchungsstelle Ihre Vertragspartnerin.

 

Die AVRB unterscheiden zwischen Pauschalreisen und sonstigen

Reisedienstleistungen. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn die im Voraus festgelegte Verbindung von mind. zwei der folgenden Dienstleistungen zu einem Gesamtpreis angeboten wird und länger als 24 Stunden dauert: Beförderung, Unterbringung oder andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen.

 

  1. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Ihnen und der Meersicht GmbH kommt mit der vorbehaltlosen Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und die Meersicht GmbH wirksam. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“ gelten für alle Reiseteilnehmer. Bei Einzelleistungen wie Flug, Bus, Fähre, Mietwagen, Hotelunterkünfte usw. sowie online Buchungen von Privatunterkünften, Agrotourismus und Segelbooten handelt die Meersicht GmbH lediglich als Vermittler. Somit gelten die Reise- und Vertragsbedingungen und/oder Transportbedingungen der jeweiligen Dienstleistungsunternehmen.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Pauschalpreise unserer Arrangements verstehen sich, wenn nichts anders erwähnt, pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer oder pro Wohneinheit. Alle Preise, inkl. Pauschalpreise werden aufenthaltsbezogen berechnet, d.h. gemäss Ihrem effektiven Aufenthalt.

Für schriftliche Offerten wird ein Beratungshonorar in Höhe von min. CHF 100.- erhoben, bei Gruppen ab 8 Personen CHF 500.-, welches bei definitiver Buchung mit dem Reisepreis verrechnet wird.

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Katalog erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für Reservierung und Bearbeitung erheben kann.

Bei der Anmeldung ist gleichzeitig eine Anzahlung von CHF 1000.- pro Person zu leisten. Für die Zahlungen sind ausschliesslich die Ihnen jeweils zugestellten Einzahlungsscheine zu verwenden. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Abreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. 30 Tage oder weniger vor der Abreise, ist der gesamte Betrag sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Die Reisedokumente werden erst nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Betrag zugestellt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern. Bei nachträglicher Preiserhöhung durch Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge), bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen), bei Wechsel-kursänderungen, bei Mehrwertsteuern und dergleichen können wir die Preise anpassen. Preiserhöhungen berechnen wir aufgrund der uns tatsächlich entstehenden Mehrkosten, zuzüglich Bearbeitungskosten von maximal CHF 30.-. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 %, so sind Sie berechtigt, innerhalb von 5 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

Rabatte und Ermässigungen sind, wenn nicht anders genannt, nicht kumulierbar.

Alle Rechnungen mit Frühbucherrabatten sind komplett bis zum auf der Offerte/Bestätigung genannten Datum zahlbar. Ist der komplette Betrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht bei uns eingegangen, erlischt der Frühbucherrabatt und Sie erhalten eine neue Rechnung ohne Frühbucherrabatt.

 

Kinderermässigungen

Massgebend ist das Alter bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben. Den Umfang der Kinderermässigungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Kinder unter

2 Jahren werden bei Charterflügen im Rahmen von Pauschalarrangements ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Im Rahmen von Pauschalarrangements mit Linienflugbeförderung und bei reinen Flugangeboten (Charter bzw. Linienflug) werden für Kinder unter 2 Jahren 10 % der Flugkosten belastet, ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.

Bei falschen Altersangaben ist der Veranstalter berechtigt, allfällige Differenzen zwischen dem bezahlten und dem korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- nachträglich zu erheben. Falls ein Kind unter 2 Jahren nach dem Abflug und vor der Rückreise das 2. Altersjahr erreicht, muss für den Rückflug ein Sitzplatz gebucht und bezahlt werden.

 

  1. Annullation/Änderung der Reise

Bei Annullierung einer fest angemeldeten Reise oder bei deren Änderung (Namensänderung, Änderung des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) erheben wir zur Deckung des Arbeitsaufwandes eine Gebühr von CHF 100.- pro Person, max. 200.- pro Auftrag, ausgenommen sind Gruppenbuchungen ab 8 Personen. Gruppenreisen haben spezielle Bestimmungen. Diese Gebühr wird auch erhoben im Falle einer Umbuchung, welche die Gesamtsumme um weniger als CHF 1000.- erhöht.

Tritt ein Reisegast später als 22 Tage vor Reisebeginn von der Reise zurück, so stellen wir neben den oben aufgeführten Bearbeitungsgebühren noch folgende Kosten in Prozenten des Pauschalpreises in Rechnung:

21 – 15 Tage vor der Abreise                                         50 %

14 – 08 Tage vor der Abreise                                         75 %

07 – 0   Tage vor der Abreise                                         100 %

 

Bei Annullierung einer Kreuzfahrt (inkl. Radkreuzfahrten) kommen nachfolgende Kosten in Prozenten des Pauschalpreises zur Anwendung:

Nach Festanmeldung und bis 61 Tage vor Abreise    30 %

60 – 30 Tage vor der Abreise                                         50 %

29 – 0 Tage vor der Abreise                                           100 %

 

Bei Annullierungen von gecharterten Schiffen, Booten und Segelschiffen kommen separate Stornobedingungen zur Anwendung. Diese sind auf der Offerte resp. auf der schriftlichen Bestätigung vermerkt.

 

Hotelreservierungen, Schiffsreisen und Pauschalreisen mit Früh-bucherrabatt sind non-refundable. Somit fallen bei einer An-nullierung nach Ablauf des Frühbucherrabattes 100 % Spesen an.

 

Gruppen

Für Gruppenreisen gelten spezielle Bestimmungen. Gruppen unterliegen in der Regel sehr strengen Annullierungs- und Umbuchungsbedingungen. Diese sind auf der Offerte resp. auf der schriftlichen Bestätigung vermerkt.

 

Annullierungskosten für Flüge

Flüge unterliegen sehr strengen Annullierungs- und Umbuchungsbedingungen. In der Regel entstehen ab Buchungszeitpunkt 100% Spesen und die Flüge können nicht umgebucht werden.

 

Verschärfte Annullierungskosten

Für einzelne Reisen oder Leistungen wie zum Beispiel, Schiffe, Hotels, Villen und Ferienwohnungen gelten spezielle Bestimmungen. Diese sind jeweils auf der schriftlichen Bestätigung vermerkt.

Bei Themenreisen mit einer Mindestteilnehmerzahl:

60 – 0 Tage vor Abreise 100 %

 

Bei Sonderaktionen und Spezialangeboten:

Ab Buchungstag 100 %

 

Muss ein Passagier die Reise vorzeitig abbrechen, kann eine Rückvergütung nur für die uns nicht belasteten Leistungen erfolgen. Eine Annullierung durch uns hat spätestens 4 Wochen vor Abreise zu erfolgen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streiks, Epidemien, Pandemien, sowie andere Umstände, welche es als ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Aus den gleichen Gründen kann auch eine Reise von uns abgebrochen werden. Bei einer Annullierung durch uns erhalten Sie den Preis vollständig zurückbezahlt, bei Abbruch der Reise vergüten wir Ihnen die ersparten Aufwendungen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

Programmänderung

Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Um-stände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastro-phen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist Meersicht berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel).

 

Reiseversicherung

Meersicht empfiehlt Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit

Über die Versicherungsangebote informiert Sie Meersicht oder

Ihre Buchungsstelle sehr gerne. Die Jahresversicherungen verlängern sich nach einem Jahr automatisch um ein weiteres Jahr, die Kündigung beträgt 3 Monate.

 

  1. Pass, Visa, Zoll, Devisen und Impfungen

Für die Einreise an unsere Reiseziele bestehen je nach Staatsangehörigkeit, Pass-, Visa-, Zoll- oder Devisenbestimmun-gen. Erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse schon bei der Buchung über die nötigen Dokumente. Sie sind auf jeden Fall selbst verantwortlich für die zur Durchführung der Reise notwendigen Papiere.

  1. Beanstandungen

Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Katalog-beschreibung oder der Beschreibung unserer Webseite oder sind sie anderweitig erheblich mangelhaft, so müssen Sie unverzüglich bei der Reiseleitung oder dem Dienstleistungsunternehmen, welches Ihnen diese Leistung erbringen sollte, unentgeltliche Abhilfe verlangen. Führt Ihre Intervention zu keiner Lösung, so sind Sie verpflichtet, von der Reiseleitung oder dem betreffenden Dienstleistungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung zu ver-langen, welche Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Ihre Beanstandungen und die Bestätigung der Meersicht Reiseleitung bzw. der örtlichen Leistungsträger müssen Sie Ihrer Buchungs- stelle bis spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise schriftlich einreichen. Halten Sie diese Bedingungen nicht ein, so erlischt jeder Schadensersatzanspruch.

 

  1. Haftung

Bei Einzelleistungen und Baukastenreisen treten wir als Vermittler zwischen Ihnen und den im Katalog/Webseite erwähnten Transport-, Hotel-, Autovermietungs- und sonstigen Dienstleistungsunternehmen auf. In diesem Fall sind wir nicht Ihre Vertragspartei. Wir stehen jedoch dafür ein, dass wir diese Unternehmen sorgfältig ausgewählt haben. Die Meersicht GmbH lehnt jegliche Haftung für vermittelte Leistungen vollumfänglich ab. Es gelten die jeweiligen Vertragsbestimmungen des Dienstleistungserbringers. Für die Richtigkeit der publizierten Streckenpläne können wir keine Gewähr übernehmen. Bei Pauschalreisen haften wir für den unmittelbaren Tod, Körperverletzung oder Erkrankung, welche durch uns oder durch von uns beauftragte Unternehmen schuldhaft verursacht wurden. Bei Geltendmachung von solchen Schadensersatz-ansprüchen sind Sie verpflichtet, diese gegenüber Dritten an uns abzutreten. Die Höhe der Entschädigungssumme beschränkt sich auf anwendbare internationale Abkommen oder Schweizer Gesetze. Weitergehende Haftung der Meersicht GmbH ist ausgeschlossen. Bei Verspätung von Transportunternehmen, gleichgültig aus welchem Grund, können wir keine Haftung für Schäden, wie z. B. Lohnausfall, zusätzliche Hotelübernachtungen, Mahlzeiten usw. übernehmen. Ebenso sind bei Annullierungen von Flügen durch die Fluggesellschaft die Folgekosten vom Passagier zu übernehmen.

Beförderungen im internationalen Flugverkehr unterliegen hinsichtlich der Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie Zerstörung, dem Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens oder Warschauer Abkommens. Welches Abkommen unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung kommt, richtet sich danach, welche Staaten die Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Vertragsstaaten, die das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert haben, finden Sie im Internet unter www.icao.int/icao/en/leb/mtl99.htm. Soweit dieses nicht anwendbar ist, gelten weiterhin die entsprechenden Bestimmungen des Warschauer Abkommens.

Unabhängig davon, ob eine Pauschal- oder Baukastenreise gebucht wurde, bleiben Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis von Ihnen, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten (der nicht Leistungsträger ist) oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch den Dienstleistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte.

 

Zu Ihrer Sicherheit

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder, in denen allfällige sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen. Diese Reisehinweise können Sie selbst beim EDA www.eda.admin.ch/reisehinweise abrufen oder bei Ihrer Buchungsstelle beziehen. Wir gehen davon aus, dass Sie sich vor Antritt der Reise über diese Reisehinweise informiert haben und Ihnen die entsprechenden Risiken bewusst sind.

 

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten:

Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und Meersicht bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen).

Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flug-hafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.

Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, Meersicht schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.

Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selbst einzuschätzen und gegebenenfalls von der Reise abzusehen.

Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt Meersicht keine Haftung. Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln entfallen.

 

  1. Flug- und Transportleistungen

Flug- und Fahrplanänderungen

Unsere Angebote beinhalten Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs sowie Sonderflüge mit schweizerischen und ausländischen Fluggesellschaften. Sofern nichts anderes angegeben ist findet der Flug in der Economy Klasse statt. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Wir behalten uns das Recht vor, eine namentlich bezeichnete Fluggesellschaft durch eine andere Fluggesellschaft

zu ersetzen. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie die gültigen

Flugpläne. Bei kurzfristigen Änderungen werden Sie von Meersicht oder Ihrer Buchungsstelle informiert. An- und Abreise gelten als reine Beförderungstage. Bei Flugplanänderungen am selben An- oder Abreisetag können keine Rückerstattungsforderungen geltend gemacht werden. Fahrpläne von Fährverbindungen können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie die gültigen Fahrpläne. Bei kurzfristigen Änderungen werden Sie von Meersicht oder Ihrer Buchungsstelle informiert. Für Verspätungen besteht

keine Haftung seitens Meersicht.

 

Reisegepäck und Sportgeräte:

Die Gepäckbestimmungen sind je nach Fluggesellschaft unterschiedlich. In der Regel ist ein 1 Gepäckstück mit höchstens 20 kg oder 23 kg beschränkt. Informationen finden Sie in unseren Reiseunterlagen. Auf den meisten Flügen ist der Transport von Übergepäck und Sportgeräten möglich, jedoch nur bei Voranmeldung und gegen Gebühr, zahlbar beim Check-In. Das Handgepäck ist je nach Fluggesellschaft zwischen 5–8 Kilogramm limitiert.

 

Verspätungen

Auch bei sorgfältiger Planung können wir die Einhaltung von Flugplänen nicht garantieren und dafür haften. Wir empfehlen Ihnen, bei der Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

 

  1. Sportmöglichkeiten

In vielen Hotels wird eine Anzahl von Sportmöglichkeiten angeboten. Die Kapazität solcher Einrichtungen ist in der Regel begrenzt und bezüglich Qualität sind Abstriche zu akzeptieren. Die Einrichtungen befinden sich nicht in allen Fällen in unmittelbarer Nähe des Hotels. Ferner werden oft Anlagen und Einrichtungen benützt, welche Dritten gehören. Diese sind in Zusammenarbeit oder im Auftrag unserer Hotels für die Bereitstellung zuständig. Wir können deshalb nicht garantieren, dass Sie die in unserem Katalog/auf unseren Webseiten beschriebenen Sportarten jederzeit und uneingeschränkt ausüben können. Falls Sie eine bestimmte Sportart besonders interessiert, so lassen Sie sich bitte diese vor Ihrer Abreise bestätigen, dass die Ausübung der betreffenden Sportart während Ihrer Ferien auch tatsächlich möglich ist. Eine Haftung können wir sonst nicht übernehmen.

 

  1. Datenschutz

Sammlung von Informationen:

Für Meersicht ist der Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten von grosser Wichtigkeit. Wir halten uns bei der Beschaffung und Nutzung von Personendaten an die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Wenn Sie eine Reisebuchung tätigen, werden neben Ihren Kontaktangaben zusätzlich folgende Informationen gespeichert:

Reisedaten, Reiseroute/Destination, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen über Ihre Mitreisenden, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen etc. sowie andere Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen.

 

Weitergabe an Dritte:

Ihre Daten können unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an Dritte weitergegeben werden. Leistungsträger wie z.B. Hotels, Fluggesellschaften und Partneragenturen vor Ort benötigen Kundendaten, um die Reise durchführen zu können. Zudem können Leistungsträger vor Ort aufgrund lokaler gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet sein, Kundendaten an die Behörden weiterzuleiten. Sie nehmen zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen

der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht.

 

Verwendung der Daten:

Die gesammelten Daten werden nach Treu und Glauben bearbeitet und zur Geschäftsabwicklung verwendet. Sie können auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing und Beratungszwecken genutzt werden. Meersicht ist berechtigt, Ihre Adressdaten zu aktualisieren bzw. bei Dritten aktualisieren zu lassen. Selbstverständlich können Sie die Zusendung von Informationen jederzeit ablehnen. Wenden Sie sich dazu bitte an den Kundendienst von Meersicht. Sie können aber auch direkt den am Ende des jeweiligen

Newsletters angegebenen Link benutzen.

 

Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu.

 

  1. Ombudsmann

Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den unabhängigen Ombudsmann für das Reisebürogewerbe kontaktieren. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns bzw. dem Reisebüro, bei welchen Sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen.

 

Die Adresse des Ombudsmanns lautet:

Ombudsmann der Schweizer Reisebranche

Postfach

8038 Zürich

 

  1. Verjährung

Schadenersatzforderungen gegen die Meersicht GmbH, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.

 

 14. Sicherstellung

Die Meersicht GmbH ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer, im Zusammenhang mit Ihrer Buchung, einbezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft gibt Ihnen die Broschüre ‘Garantiert hin und zurück’, die Sie bei uns oder in Ihrem, dem Garantiefonds (www.reisegarantie.ch) angeschlossenen, Reisebüro erhalten.

 

  1. Strafbares Verhalten

Besteht der dringende Verdacht, dass Sie im Ferienort oder auf der Reise eine strafbare und nach schweizerischem Strafrecht mit Freiheitsstrafe bedrohte Handlung begangen haben, sind wir

dazu berechtigt, den Reisevertrag mit Ihnen fristlos aufzulösen.

Schadenersatzansprüche Ihrerseits wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, unseren Verdacht den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden zu melden.

 

  1. Veranstalter

Meersicht GmbH

Ihr Reisespezialist für Slowenien, Kroatien, Montenegro, Albanien, Kosovo, Nordmazedonien und Griechenland

Ihr Reisespezialist für Autorundreisen in Europa und Israel.

 

  1. Redaktionsschluss

Die Meersicht GmbH behält sich Preisänderungen oder Änderungen im Angebot nach Redaktionsschluss (Januar 2022) vor.

 

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Meersicht GmbH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für Klagen gegen die Meersicht GmbH ist Zürich.

 

Zürich, im Januar 2022

Badeferien

Unsere Badeferien- und Boutique-Hotels in Griechenland und Kroatien sind nicht einfach Hotels am Strand, sondern von uns ausgesuchte und geprüfte Hotels! Wir arbeiten mehrheitlich mit kleinen, familiengeführten Hotels resp. mit kleinen Boutique-Hotels zusammen, bei welchen die Wertschöpfung und das Geld bei den Familien und der lokalen Gemeinschaft bleibt.

Familienferien

Perfekte Familienferien auf dem Schiff in Griechenland und Kroatien erleben! Geniessen Sie vielseitige, kinderfreundliche Ferien auf einer Yachtkreuzfahrt mit Fahrradfahren, Wandern, Baden und Kultur.

Mietwagenrundreisen

Wir haben für Sie die schönsten Routen zusammengestellt. Entdecken Sie die schönsten Flecken unserer Region ohne mühsame Hotelsuche.

Kleingruppenreisen:

Gehen Sie zu zweit, zu dritt, zu viert oder in einer kleinen Gruppe auf Entdeckungsreise mit unserem erfahrenen lokalen Reiseleiter resp. Reiseleiterin und lernen Sie die einheimische Bevölkerung und die traditionelle Küche des Landes kennen. Authentische Erlebnisse, Natur und nachhaltiges Reisen sind uns wichtig!

Boutique-Kreuzfahrten

Die schönste Art, die kroatische Adriaküste oder Griechenland kennenzulernen, ist auf einer Boutique-Kreuzfahrt. Unsere Schiffskategorien reichen von Komfort bis Luxus, haben max. 19 Kabinen in Kroatien und 36 Kabinen in Griechenland und können auch die kleinsten Ortschaften anlaufen!
Unsere Boutique-Kreuzfahrten sind nicht Kreuzfahrten wie Sie es von den grossen Schiffen bereits kennen. Es ist ein Mix zwischen Baden und Entdecken, Sie fahren meistens nichts nachts sondern bleiben über Nacht im Hafen und können somit die Inseln resp. die Hafenstädte geniessen.

Aktivferien

Sind Sie sportbegeistert oder in den Ferien gerne aktiv, dann sind Sie bei Meersicht richtig. Entdecken Sie die traumhafte Adria, die einzigartige Küste am Ionischen Meer oder in der Ägäis mit den unzähligen Naturschönheiten.

Marco Wipfli

Geschäftsführer

Seit über 30 Jahren im Tourismust und Spezialist für Kroatien, Slowenien, Montenegro, Albanien, Kosovo und ganz Griechenland!

marco.wipfli@meersicht.ch
Tel. +41 44 545 55 50

Pavle Pavlovic

Co-Geschäftsführer

Seit über 20 Jahren im Tourismus und Spezialist für Kroatien, Montenegro, Serbien, Slowenien und Bosnien-Herzegowina!

pavle.pavlovic@meersicht.ch
Tel. +41 44 545 55 52

Ante Teklic

Unser Partner in Kroatien

Seit Jahren unser verlässlicher Partner in Kroatien!

Mojca Dvorak

Product Manager

Seit über 20 Jahre im Tourismus und Spezialistin für Slowenien, Kroatien, Montenegro, Albanien, Bosnien-Herzegowina und den Peloponnes!

mojca.dvorak@meersicht.ch
Tel. +41 44 545 55 51

Nikolina Teklic

Back-Office / Webseite

Kennt Ihre Heimat Kroatien wie keine andere und lebt selber in Split!

nikolina@spu365.hr
Tel. +41 44 545 55 55

Wir stehen Ihnen immer sehr gerne zur Verfügung.